Löscheinheiten | Feuerlöscher Berechnung nach ASR A2.2
Löschmitteleinheiten
Wie viele Löschmitteleinheiten benötige ich?
Der Bedarf an Löschmitteleinheiten richtet sich nach der Grundfläche der Arbeitsstätte: bis 50 m² sind 6 LE gefordert, bis 100 m² 9 LE, bis 200 m² 12 LE, bis 500 m² 21 LE und bis 1.000 m² 36 LE — je weitere angefangene 250 m² kommen 6 LE hinzu (ASR A2.2, Tabelle 3, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365).
Bedarf berechnen
Maßgeblich ist die Summe der Grundflächen aller Ebenen. Flächen im Freien zählen nicht mit. In jedem Geschoss sind mindestens 6 LE bereitzustellen.
Normal z. B. Büro und Verwaltung, erhöht z. B. Werkstatt, Lager, Küche. Die Einstufung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Möglicher Verteilungsvorschlag je Geschoss
| Geschoss | Grundfläche | LE (Vorschlag) |
|---|
Verbindlich sind allein der Gesamtbedarf nach Tabelle 3 und mindestens 6 LE in jedem Geschoss. Eine proportionale Aufteilung nach Fläche schreibt die ASR A2.2 nicht vor — die Zeilen oben sind ein rechnerischer Vorschlag. Maßgeblich für die tatsächliche Anordnung sind die Laufwege (in der Regel höchstens 20 m bis zum nächsten Feuerlöscher) und die Brandgefährdung der einzelnen Bereiche.
Mögliche Ausstattung
| Feuerlöscher (Löschvermögen) | LE je Gerät | Anzahl | Summe LE |
|---|
Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE angerechnet. Das Löschvermögen muss für jede im Bereich vorhandene Brandklasse ausreichen — die LE für Brandklasse A und B werden getrennt betrachtet.
Löschmitteleinheiten nach Grundfläche (ASR A2.2, Tabelle 3)
| Grundfläche bis … m² | Löschmitteleinheiten (LE) |
|---|---|
| 50 | 6 |
| 100 | 9 |
| 200 | 12 |
| 300 | 15 |
| 400 | 18 |
| 500 | 21 |
| 600 | 24 |
| 700 | 27 |
| 800 | 30 |
| 900 | 33 |
| 1.000 | 36 |
| je weitere 250 | + 6 |
Quelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Tabelle 3 (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365 v. 23.05.2025). Maßgeblich ist die Summe der Grundflächen aller Ebenen.
Wie viele Löschmitteleinheiten hat ein Feuerlöscher?
Die Löschmitteleinheiten ergeben sich aus dem Löschvermögen, das durch eine Zahlen-Buchstaben-Kombination auf dem Feuerlöscher angegeben ist. Die Zahl bezeichnet die Größe des erfolgreich abgelöschten Norm-Prüfobjekts, der Buchstabe die Brandklasse. Für die Brandklassen A und B wird das Löschvermögen nach ASR A2.2, Tabelle 2 in Löschmitteleinheiten umgerechnet: 21A 113B entspricht 6 LE, 43A 183B entspricht 12 LE. Haben Feuerlöscher für die Brandklassen A und B unterschiedliche Löschmitteleinheiten, ist der niedrigere Wert einzusetzen.
| Löschmitteleinheiten (LE) | Brandklasse A | Brandklasse B |
|---|---|---|
| 1 | 5 A | 21 B |
| 2 | 8 A | 34 B |
| 3 | – | 55 B |
| 4 | 13 A | 70 B |
| 5 | – | 89 B |
| 6 | 21 A | 113 B |
| 9 | 27 A | 144 B |
| 10 | 34 A | – |
| 12 | 43 A | 183 B |
| 15 | 55 A | 233 B |
Quelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Tabelle 2 (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365 v. 23.05.2025). Löschvermögen nach DIN EN 3-7 „Tragbare Feuerlöscher“, Brandklassen nach DIN EN 2. Für die Brandklassen C und D wird nur die Eignung festgestellt, für Brandklasse F erfolgt keine Umrechnung in LE.
Wie berechnet man die Anzahl der Feuerlöscher?
Man liest den LE-Bedarf für die Grundfläche aus Tabelle 3 ab und wählt dann Feuerlöscher, deren Löschmitteleinheiten zusammen mindestens diesen Bedarf ergeben.
Beispiel Bürobetrieb, 500 m², normale Brandgefährdung: Tabelle 3 ergibt 21 LE. Gewählt werden Pulverlöscher mit dem Löschvermögen 21A 113B, was 6 LE je Gerät entspricht. 21 geteilt durch 6 ergibt 4 Feuerlöscher dieses Typs.
Welche Feuerlöscher zählen für die Grundausstattung?
Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten verfügen. Vier kleine Geräte mit je 2 LE decken den Bedarf also nicht automatisch ab.
Bei normaler Brandgefährdung dürfen abweichend auch Feuerlöscher mit mindestens 2 LE angerechnet werden — allerdings nur, wenn alle drei Bedingungen zugleich erfüllt sind: die Bedienung wird einfacher, etwa durch mindestens 25 % Gewichtsersparnis je Gerät; die Zugriffszeit wird verkürzt, etwa durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächsten Feuerlöscher; und die Anzahl der Brandschutzhelfer wird verdoppelt.
Quelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Punkt 5.2 (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365 v. 23.05.2025).
Aus den errechneten Löschmitteleinheiten ergibt sich noch nicht automatisch die passende Feuerlöscher-Ausstattung. Entscheidend sind unter anderem die Nutzung, vorhandene Brandgefahren und die örtlichen Gegebenheiten. Wir beraten Sie bei der Auswahl und berücksichtigen dabei auch bereits vorhandene Feuerlöscher.
Persönlich beraten lassen - Jetzt anrufen: 030 39821770Die Berechnung bildet die Grundausstattung nach ASR A2.2 ab und dient der ersten Orientierung. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch ein Brandschutzkonzept. Für die tatsächliche Ausstattung der Arbeitsstätte ist der Arbeitgeber verantwortlich. Angaben ohne Gewähr.
Sie haben die benötigten Löschmitteleinheiten errechnet - und nun?
Die ermittelten Löschmitteleinheiten geben Ihnen eine erste Orientierung. Für ein konkretes Angebot benötigen wir noch einige Angaben zu Ihnen und zum Objekt. Ihre Berechnungsdaten werden automatisch mit der Anfrage übermittelt. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, klären die Nutzung und die örtlichen Gegebenheiten und erstellen anschließend ein unverbindliches Angebot.
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